Quittungen für Nachhilfe, Lernhilfe und Förderunterricht sind für Eltern wichtig: Sie bestätigen die Zahlung und können unter bestimmten Umständen für Steuervorteile oder Sozialleistungen genutzt werden.
Unterschied: Nachhilfe vs. Lernhilfe vs. Förderunterricht
| Begriff | Bedeutung | Steuerlich absetzbar? |
|---|---|---|
| Nachhilfe | Private Einzelstunden oder Kleingruppen | Nein (privat) |
| Lernhilfe | Pädagogisch begleitete Unterstützung | Ggf. als außergewöhnliche Belastung |
| Förderunterricht | Schulische Fördermaßnahme | Manchmal als Kinderbetreuungskosten |
| Therapeutische Lernhilfe | Bei Legasthenie, LRS, Dyskalkulie | Als außergewöhnliche Belastung (§ 33 EStG) |
Kann ich Lernhilfekosten von der Steuer absetzen?
Normale Nachhilfe und Lernhilfe ist nicht absetzbar. Ausnahmen:
- Kinderbetreuungskosten § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG: Nur für Kinder unter 14 Jahren, wenn die Betreuung im Haushalt stattfindet und eine Rechnung + Überweisung vorliegt.
- Außergewöhnliche Belastung § 33 EStG: Bei diagnostizierter Lernschwäche (Legasthenie, LRS) und ärztlichem Attest.
- Bildungsfreibetrag: Für auswärts lebende Kinder in Ausbildung bis 924 Euro/Jahr (§ 33a Abs. 2 EStG).
Was muss auf eine Quittung für Lernhilfe?
- Name und Adresse des Nachhilfelehrers
- Name des Schülers (Kind)
- Fach und Niveau (z.B. „Mathematik Klasse 8")
- Anzahl der Stunden und Stundensatz
- Zeitraum (z.B. „April 2026, 4 Einheiten à 60 Min.")
- Unterschrift des Lehrers
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