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Quittung für Lernhilfe & Förderunterricht: Kostenlos erstellen

· 3 Min. Lesezeit · Geprüft · Redaktion Quittungsgenerator24
Quittung für Lernhilfe & Förderunterricht: Kostenlos erstellen

Quittungen für Nachhilfe, Lernhilfe und Förderunterricht sind für Eltern wichtig: Sie bestätigen die Zahlung und können unter bestimmten Umständen für Steuervorteile oder Sozialleistungen genutzt werden.

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Unterschied: Nachhilfe vs. Lernhilfe vs. Förderunterricht

BegriffBedeutungSteuerlich absetzbar?
NachhilfePrivate Einzelstunden oder KleingruppenNein (privat)
LernhilfePädagogisch begleitete UnterstützungGgf. als außergewöhnliche Belastung
FörderunterrichtSchulische FördermaßnahmeManchmal als Kinderbetreuungskosten
Therapeutische LernhilfeBei Legasthenie, LRS, DyskalkulieAls außergewöhnliche Belastung (§ 33 EStG)

Kann ich Lernhilfekosten von der Steuer absetzen?

Normale Nachhilfe und Lernhilfe ist nicht absetzbar. Ausnahmen:

  • Kinderbetreuungskosten § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG: Nur für Kinder unter 14 Jahren, wenn die Betreuung im Haushalt stattfindet und eine Rechnung + Überweisung vorliegt.
  • Außergewöhnliche Belastung § 33 EStG: Bei diagnostizierter Lernschwäche (Legasthenie, LRS) und ärztlichem Attest.
  • Bildungsfreibetrag: Für auswärts lebende Kinder in Ausbildung bis 924 Euro/Jahr (§ 33a Abs. 2 EStG).

Was muss auf eine Quittung für Lernhilfe?

  • Name und Adresse des Nachhilfelehrers
  • Name des Schülers (Kind)
  • Fach und Niveau (z.B. „Mathematik Klasse 8")
  • Anzahl der Stunden und Stundensatz
  • Zeitraum (z.B. „April 2026, 4 Einheiten à 60 Min.")
  • Unterschrift des Lehrers

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