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Quittung: Wer bekommt das Original und wer den Durchschlag?

· 5 Min. Lesezeit · Geprüft · Redaktion Quittungsgenerator24
Quittung: Wer bekommt das Original und wer den Durchschlag?

Wer bekommt das Original der Quittung – der Käufer oder der Verkäufer? Diese scheinbar simple Frage sorgt immer wieder für Verwirrung, besonders beim Einsatz von Quittungsblöcken mit Durchschlag. Die Antwort ist eindeutig und durch § 368 BGB§ 368 BGBQuittungsrecht: Der Schuldner kann nach Zahlung eine schriftliche Quittung vom Gläubiger verlangen.Pflichtangaben → geregelt: Das Original bekommt immer der Zahler – also die Person, die bezahlt hat.

Die Grundregel: Zahler bekommt das Original

§ 368 BGB legt fest, dass der Schuldner (die Person, die eine Leistung erbringt oder eine Forderung bezahlt) nach der Zahlung das Recht hat, eine Quittung zu verlangen. Der Sinn dieser Quittung ist eindeutig: Sie dient dem Zahler als Nachweis, dass er bezahlt hat.

Daraus ergibt sich logisch:

  • Das Original gehört dem Zahler (Käufer, Mieter, Schuldner).
  • Der Durchschlag bleibt beim Empfänger (Verkäufer, Vermieter, Gläubiger) als Buchhaltungsbeleg.

Das ist keine Frage der Höflichkeit oder Vereinbarung – es ist die rechtliche Konsequenz aus dem Zweck der Quittung. Wer bezahlt hat, braucht den Beweis dafür. Wer die Zahlung erhalten hat, weiß es selbst – für ihn ist der Durchschlag als Eigenbeleg ausreichend.

Warum ist das so? – Der Sinn des § 368 BGB

Das BGB schützt mit dieser Regelung den Schuldner vor einer unberechtigten Doppel-Forderung. Wenn du 800 € Miete bar bezahlst und der Vermieter bestreitet das später, ist deine unterschriebene Original-Quittung dein einziger Beweis. Hätte der Vermieter das Original, wäre dein Beweis weg.

Deshalb gilt: Der Zahler trägt das wirtschaftliche Risiko, falls eine Forderung erneut gestellt wird – und daher bekommt er das Dokument mit dem höchsten Beweiswert: das Original.

Quittungsbuch: Original und Durchschlag richtig zuordnen

Klassische Quittungsblöcke bestehen aus zwei Lagen – einem weißen Originalblatt oben und einem gelben oder blauen Durchschlagpapier darunter. Die Beschriftung des Originalblatts überträgt sich durch Kohlepapier oder chemische Reaktion auf den Durchschlag.

LageFarbe (typisch)Bekommt wer?Zweck
Originalblatt (oben)WeißZahlerZahlungsnachweis, Beweis
Durchschlag (unten)Gelb/Blau/RosaEmpfängerBuchhaltungsbeleg, Eigenbeleg

Wichtig: Das Original hat die höhere Beweiskraft. Sollte es zu einem Rechtsstreit kommen, ist das Original als Privaturkunde nach § 416 ZPO besser gestellt als eine Kopie oder ein Durchschlag.

Was tun, wenn es nur eine Ausfertigung gibt?

Manchmal gibt es kein Quittungsbuch und nur einen einzigen Zettel. In diesem Fall sollte der Zahler das einzige Exemplar erhalten. Der Empfänger kann:

  • eine Kopie (Foto, Fotokopie, Scan) für sich anfertigen – bevor er die Quittung aushändigt,
  • oder eine zweite Ausfertigung ausstellen, die er selbst unterschreibt und behält.

Ein Foto der Quittung auf dem Smartphone ist für Buchführungszwecke in vielen Fällen ausreichend (GoBD-konform, wenn unveränderbar archiviert).

Digitale Quittung: Das Durchschlag-Problem existiert nicht

Bei einer digitalen Quittung aus einem Quittungsgenerator entfällt das Durchschlag-Problem vollständig. Die Quittung wird als PDF erstellt und kann gleichzeitig an beide Parteien übermittelt werden:

  • Der Zahler erhält das PDF per E-Mail oder Download.
  • Der Empfänger speichert eine eigene Kopie.

Beide Dokumente sind identisch – es gibt kein „besonderes" Original mehr. Die Beweiskraft hängt dann von der Echtheit der digitalen Signatur oder der begleitenden E-Mail-Kommunikation ab. Für eine maximale Absicherung empfiehlt sich eine qualifizierte elektronische Signatur (QES).

Für alle Pflichtangaben auf einer Quittung gilt: Original wie Durchschlag müssen vollständig ausgefüllt sein.

Wer bekommt das Original der Quittung?

Immer der Zahler – also die Person, die die Leistung erbracht oder den Betrag bezahlt hat. Das Original dient als Zahlungsnachweis und gehört nach § 368 BGB dem Schuldner.

Was ist der Unterschied zwischen Original und Durchschlag?

Das Original ist das zuerst beschriebene Blatt – meist weiß – und hat die höhere Beweiskraft als Privaturkunde. Der Durchschlag ist eine automatisch erstellte Kopie, die beim Aussteller bleibt.

Darf der Verkäufer das Original behalten?

Nein. Das wäre rechtlich falsch. Der Zahler hat Anspruch auf das Original als Zahlungsnachweis. Der Verkäufer behält den Durchschlag als Buchungsbeleg für seine Buchhaltung.

Ist ein Durchschlag vor Gericht als Beweis anerkannt?

Ein Durchschlag kann als Beweismittel vorgelegt werden, hat aber eine geringere Beweiskraft als das Original. Er gilt nicht als Privaturkunde im Sinne von § 416 ZPO, da er keine eigenhändige Unterschrift trägt.

Was gilt bei einem digitalen Quittungsgenerator – wer ist der „Aussteller"?

Bei digitalen Quittungen ist der Aussteller derjenige, der die Zahlung empfangen hat und die Quittung ausstellt. Beide Parteien erhalten das gleiche Dokument – die Original/Durchschlag-Logik entfällt, da es keine physische Hierarchie mehr gibt.

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Redaktion Quittungsgenerator24

Experten für Quittungen, Mietrecht & deutsches Vertragsrecht (§ 368 BGB)

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