Eine Quittung stornieren – geht das überhaupt? Ja. Wenn eine Quittung fehlerhafte Angaben enthält, der Betrag sich geändert hat oder die Transaktion rückabgewickelt wurde, kannst du die Quittung formal stornieren. Hier erfährst du wie.
Wann muss eine Quittung storniert werden?
Eine Quittung zu vernichten oder einfach zu ignorieren reicht nicht aus – sie ist ein Beweisurkunde. Stornierungsgründe gibt es viele:
| Stornierungsgrund | Was dann zu tun ist |
|---|---|
| Falscher Betrag | Stornierung + neue Quittung mit korrektem Betrag |
| Falsche Namen oder falsches Datum | Stornierung + Ersatzquittung mit korrekten Angaben |
| Zahlung wurde zurückgebucht | Stornierung, Rückzahlung separat quittieren |
| Transaktion wurde rückabgewickelt | Stornierung + ggf. neue Quittung über 0 € |
| Doppelquittierung | Stornierung eines der beiden Exemplare |
| Zahlung nie eingegangen, Quittung irrtümlich ausgestellt | Stornierung, kein Ersatzbeleg nötig |
So stornierst du eine Quittung richtig – Schritt für Schritt
- Stornierungsdokument erstellen: Erstelle ein neues Dokument mit dem Titel „Stornierung zur Quittung Nr. [Nummer] vom [Datum]". Dieses Dokument hebt die Originalquittung auf.
- Originalquittung referenzieren: Gib exakt an: Datum, Betrag, Verwendungszweck und – falls vorhanden – die Quittungsnummer des Originals.
- Stornogrund klar benennen: Schreibe unmissverständlich, warum storniert wird (z.B. „falscher Betrag – korrekte Quittung folgt").
- Beide Parteien unterschreiben lassen: Zahler und Empfänger bestätigen mit ihrer Unterschrift, dass die Originalquittung keine Beweiskraft mehr hat.
- Ersatzquittung ausstellen: Wenn die Zahlung korrekt stattgefunden hat, sofort eine neue Quittung mit den richtigen Angaben ausstellen.
- Alles zusammen aufbewahren: Originalquittung + Stornierungsdokument + ggf. Ersatzquittung gehören zusammen archiviert. Niemals nur das Stornierungsdokument ohne das Original aufbewahren.
Muster: Stornierungsvermerk
| Feld | Beispiel-Inhalt |
|---|---|
| Titel | Stornierung zur Quittung vom 10. März 2024 |
| Stornierungsdatum | 14. April 2024 |
| Stornierungsgrund | Falscher Betrag – Originalquittung lautete auf 450 €, korrekt sind 540 € |
| Originalbetrag | 450,00 € (laut stornierter Quittung) |
| Hinweis | Ersatzquittung über 540,00 € beiliegend |
| Unterschrift Aussteller | _____________________ |
| Unterschrift Empfänger | _____________________ |
Quittung stornieren: buchhalterische Konsequenzen
Wer eine Quittung storniert, muss das auch in der Buchführung korrekt abbilden. Für Unternehmen und Selbstständige gilt:
- Stornobuchung: Die Originalquittung wird buchhalterisch storniert (Gegenbuchung). Beide Buchungen bleiben in der Buchhaltung sichtbar – einfaches Löschen ist nach GoBD nicht erlaubt.
- Umsatzsteuer: Wenn die Originalquittung Umsatzsteuer enthielt, muss die Stornierung ebenfalls USt.-korrekt erfolgen. Die bereits gezahlte Steuer kann ggf. korrigiert werden.
- GoBD-Pflicht: Belege müssen unveränderlich aufbewahrt werden. Eine Stornierung ist keine Löschung – Original und Stornodokument müssen beide archiviert bleiben.
Praxisbeispiel: Kaution falsch quittiert
Lösung:
- Petra erstellt ein Stornierungsdokument für die Quittung über 1.200 €
- Beide unterschreiben das Stornierungsdokument
- Petra stellt sofort eine neue Quittung über 900 € aus – mit dem originalen Zahlungsdatum
- Alle drei Dokumente (Original, Storno, Neu) werden zusammen archiviert
Kann ich eine Quittung einfach durchstreichen?
Nein. Ein Durchstreichen ist rechtlich unsauber und kann zu Streitigkeiten führen. Ein durchgestrichenes Dokument ist weiterhin eine Urkunde, deren Beweiskraft unklar ist. Erstelle immer ein separates Stornierungsdokument und behalte das Original als Referenz.
Was passiert mit dem stornierten Betrag?
Die Stornierung der Quittung ändert nicht automatisch die Zahlung. Wenn der Betrag zurückerstattet werden soll, muss das separat geregelt werden – und auch die Rückzahlung sollte quittiert werden. Quittung stornieren und Geld zurückfordern sind zwei getrennte Vorgänge.
Muss die Stornierung schriftlich erfolgen?
Ja, aus Beweisgründen immer schriftlich. Eine mündliche Stornierung ist juristisch schwer nachweisbar. Für Unternehmen ist die schriftliche Form auch aus GoBD-Gründen zwingend: Buchungen dürfen nicht einfach gelöscht werden.
Muss ich die stornierte Quittung aufbewahren?
Ja, unbedingt. Die Originalquittung darf nicht vernichtet werden – sie ist Beweis, dass die ursprüngliche Quittung existiert hat. Privatpersonen sollten beide Dokumente mindestens 2–3 Jahre aufbewahren, Unternehmen gemäß GoBD 10 Jahre.
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