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Ratgeber

Quittung stornieren: So geht es rechtssicher

· 4 Min. Lesezeit · Geprüft · Redaktion Quittungsgenerator24
Quittung stornieren: So geht es rechtssicher

Eine Quittung stornieren – geht das überhaupt? Ja. Wenn eine Quittung fehlerhafte Angaben enthält, der Betrag sich geändert hat oder die Transaktion rückabgewickelt wurde, kannst du die Quittung formal stornieren. Hier erfährst du wie.

Neue korrekte Quittung sofort erstellen Stornierung + Ersatzbeleg in einem Schritt
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Wann muss eine Quittung storniert werden?

Eine Quittung zu vernichten oder einfach zu ignorieren reicht nicht aus – sie ist ein Beweisurkunde. Stornierungsgründe gibt es viele:

StornierungsgrundWas dann zu tun ist
Falscher BetragStornierung + neue Quittung mit korrektem Betrag
Falsche Namen oder falsches DatumStornierung + Ersatzquittung mit korrekten Angaben
Zahlung wurde zurückgebuchtStornierung, Rückzahlung separat quittieren
Transaktion wurde rückabgewickeltStornierung + ggf. neue Quittung über 0 €
DoppelquittierungStornierung eines der beiden Exemplare
Zahlung nie eingegangen, Quittung irrtümlich ausgestelltStornierung, kein Ersatzbeleg nötig

So stornierst du eine Quittung richtig – Schritt für Schritt

  1. Stornierungsdokument erstellen: Erstelle ein neues Dokument mit dem Titel „Stornierung zur Quittung Nr. [Nummer] vom [Datum]". Dieses Dokument hebt die Originalquittung auf.
  2. Originalquittung referenzieren: Gib exakt an: Datum, Betrag, Verwendungszweck und – falls vorhanden – die Quittungsnummer des Originals.
  3. Stornogrund klar benennen: Schreibe unmissverständlich, warum storniert wird (z.B. „falscher Betrag – korrekte Quittung folgt").
  4. Beide Parteien unterschreiben lassen: Zahler und Empfänger bestätigen mit ihrer Unterschrift, dass die Originalquittung keine Beweiskraft mehr hat.
  5. Ersatzquittung ausstellen: Wenn die Zahlung korrekt stattgefunden hat, sofort eine neue Quittung mit den richtigen Angaben ausstellen.
  6. Alles zusammen aufbewahren: Originalquittung + Stornierungsdokument + ggf. Ersatzquittung gehören zusammen archiviert. Niemals nur das Stornierungsdokument ohne das Original aufbewahren.

Muster: Stornierungsvermerk

FeldBeispiel-Inhalt
TitelStornierung zur Quittung vom 10. März 2024
Stornierungsdatum14. April 2024
StornierungsgrundFalscher Betrag – Originalquittung lautete auf 450 €, korrekt sind 540 €
Originalbetrag450,00 € (laut stornierter Quittung)
HinweisErsatzquittung über 540,00 € beiliegend
Unterschrift Aussteller_____________________
Unterschrift Empfänger_____________________

Quittung stornieren: buchhalterische Konsequenzen

Wer eine Quittung storniert, muss das auch in der Buchführung korrekt abbilden. Für Unternehmen und Selbstständige gilt:

  • Stornobuchung: Die Originalquittung wird buchhalterisch storniert (Gegenbuchung). Beide Buchungen bleiben in der Buchhaltung sichtbar – einfaches Löschen ist nach GoBD nicht erlaubt.
  • Umsatzsteuer: Wenn die Originalquittung Umsatzsteuer enthielt, muss die Stornierung ebenfalls USt.-korrekt erfolgen. Die bereits gezahlte Steuer kann ggf. korrigiert werden.
  • GoBD-Pflicht: Belege müssen unveränderlich aufbewahrt werden. Eine Stornierung ist keine Löschung – Original und Stornodokument müssen beide archiviert bleiben.

Praxisbeispiel: Kaution falsch quittiert

Situation: Vermieterin Petra Schmidt hat versehentlich eine Kautionsquittung über 1.200 € ausgestellt, obwohl der Mieter nur 900 € Kaution schuldete (1 Monatsmiete, nicht 2).

Lösung:
  1. Petra erstellt ein Stornierungsdokument für die Quittung über 1.200 €
  2. Beide unterschreiben das Stornierungsdokument
  3. Petra stellt sofort eine neue Quittung über 900 € aus – mit dem originalen Zahlungsdatum
  4. Alle drei Dokumente (Original, Storno, Neu) werden zusammen archiviert
Wichtig: Hat Petra bereits 1.200 € erhalten, muss sie die 300 € zurückzahlen – und auch diese Rückzahlung quittiert der Mieter.
Kann ich eine Quittung einfach durchstreichen?

Nein. Ein Durchstreichen ist rechtlich unsauber und kann zu Streitigkeiten führen. Ein durchgestrichenes Dokument ist weiterhin eine Urkunde, deren Beweiskraft unklar ist. Erstelle immer ein separates Stornierungsdokument und behalte das Original als Referenz.

Was passiert mit dem stornierten Betrag?

Die Stornierung der Quittung ändert nicht automatisch die Zahlung. Wenn der Betrag zurückerstattet werden soll, muss das separat geregelt werden – und auch die Rückzahlung sollte quittiert werden. Quittung stornieren und Geld zurückfordern sind zwei getrennte Vorgänge.

Muss die Stornierung schriftlich erfolgen?

Ja, aus Beweisgründen immer schriftlich. Eine mündliche Stornierung ist juristisch schwer nachweisbar. Für Unternehmen ist die schriftliche Form auch aus GoBD-Gründen zwingend: Buchungen dürfen nicht einfach gelöscht werden.

Muss ich die stornierte Quittung aufbewahren?

Ja, unbedingt. Die Originalquittung darf nicht vernichtet werden – sie ist Beweis, dass die ursprüngliche Quittung existiert hat. Privatpersonen sollten beide Dokumente mindestens 2–3 Jahre aufbewahren, Unternehmen gemäß GoBD 10 Jahre.

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