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Ratgeber

Elektronische Unterschrift: Legalität, Arten, Anwendung & Vorteile

· 4 Min. Lesezeit · Geprüft · Redaktion Quittungsgenerator24
Elektronische Unterschrift: Legalität, Arten, Anwendung & Vorteile

Elektronische Unterschrift auf Quittungen – rechtsgültig und praktisch. Mit der eIDAS-VerordnungeIDAS-VerordnungEU-Verordnung: Regelt die Rechtsgültigkeit digitaler Signaturen in der EU seit 2016.Digitale Signatur → sind digitale Signaturen EU-weit anerkannt. Wann reicht eine einfache digitale Unterschrift und wann brauchst du mehr?

Quittung digital unterschreiben Unser Generator ist kompatibel mit digitalen Signaturen
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Drei Typen elektronischer Unterschriften (eIDAS)

TypSicherheitAnwendung auf QuittungenBeispiel-Tool
Einfache elektronische Signatur🟡 Mittel✅ Für die meisten Quittungen ausreichendEingescannte Unterschrift, Touchpad-Signatur
Fortgeschrittene e-Signatur🟠 Hoch✅ Für professionelle/gewerbliche QuittungenDocuSign, Adobe Sign
Qualifizierte e-Signatur (QES)🔴 Sehr hoch⚠️ Nur bei speziellen gesetzlichen AnforderungenD-Trust, Bundesdruckerei

Für normale Quittungen: Einfache digitale Signatur reicht

Bei einer Quittung nach § 368 BGB§ 368 BGBQuittungsrecht: Der Schuldner kann nach Zahlung eine schriftliche Quittung vom Gläubiger verlangen.Pflichtangaben → gibt es keine gesetzliche Formvorschrift. Eine eingescannte Unterschrift, ein auf dem Touchpad gezeichnetes Bild oder sogar ein getippter Name kann ausreichen – solange der Inhalt der Quittung korrekt ist und beide Parteien einverstanden sind.

Praktische Tools für digitale Quittungsunterschriften

  • Adobe Acrobat: PDF öffnen, „Ausfüllen und unterschreiben" → Unterschrift hinzufügen
  • DocuSign: Kostenlos für bis zu 3 Dokumente/Monat
  • Smallpdf: Online, kostenlos, einfache Handschrift-Simulation
  • Smartphone: Foto der Quittung + Unterschriften-App → als PDF speichern
Ist eine gescannte Unterschrift auf einer Quittung gültig?

Für die meisten Alltagssituationen ja. Eine gescannte Unterschrift ist eine einfache elektronische Signatur und für normale Quittungen nach § 368 BGB ausreichend. Für hochwertige Transaktionen oder Gerichtsverfahren empfiehlt sich eine fortgeschrittene Signatur.

Muss der Zahler auch unterschreiben?

Nein. Die Quittung wird vom Empfänger unterschrieben, nicht vom Zahler. Der Empfänger bestätigt damit, das Geld erhalten zu haben. Der Zahler erhält die unterschriebene Quittung als Beweis.

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