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Quittung Verhinderungspflege: Vorlage für Knappschaft, AOK & Pflegekassen

· 6 Min. Lesezeit · Geprüft · Redaktion Quittungsgenerator24
Quittung Verhinderungspflege: Vorlage für Knappschaft, AOK & Pflegekassen

Wer eine private Pflegeperson für die Verhinderungspflege bezahlt, muss gegenüber der Pflegekasse nachweisen, dass das Geld tatsächlich geflossen ist. Eine korrekte Quittung nach § 39 SGB XI ist dafür die wichtigste Grundlage – ob bei der AOK, der Knappschaft, der TK oder jeder anderen Pflegekasse.

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Was ist Verhinderungspflege und wer braucht eine Quittung?

Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI greift, wenn die reguläre Pflegeperson – meistens ein Familienmitglied – vorübergehend ausfällt: durch Urlaub, Krankheit oder einen anderen Grund. Die Pflegekasse übernimmt dann bis zu 1.612 Euro pro Kalenderjahr (erweiterbar auf bis zu 3.224 Euro durch Umwidmung des Kurzzeitpflegebudgets) für eine Ersatzpflegeperson.

Eine Quittung ist zwingend erforderlich, wenn die Ersatzpflege durch eine private Pflegeperson erbracht wird, die nicht beim Gepflegten in häuslicher Gemeinschaft lebt. Das betrifft:

  • Nachbarn, Bekannte oder entfernte Verwandte
  • Ehrenamtliche Helfer ohne Pflegedienst-Zulassung
  • Freunde oder Arbeitskollegen, die aushilfsweise pflegen

Bei zugelassenen ambulanten Pflegediensten stellt der Dienst selbst eine Rechnung – eine separate Quittung ist dort nicht nötig.

Pflichtangaben auf der Verhinderungspflege-Quittung

PflichtfeldBeispiel / Hinweis
Name und Adresse der Pflegeperson (Empfänger)Maria Müller, Musterstraße 5, 50667 Köln
Name und Adresse des Pflegebedürftigen (Zahler)Hans Schmidt, Hauptstraße 12, 50668 Köln
Pflegegrad des PflegebedürftigenPflegegrad 3
Pflegezeitraum (von – bis)01.06.2026 bis 07.06.2026
Art der erbrachten PflegeleistungGrundpflege, Betreuung, Hauswirtschaft
Betrag in Euro (Zahl und Buchstaben)420,00 Euro (in Worten: Vierhundertzwanzig Euro)
Datum der Zahlung08.06.2026
Unterschrift der PflegepersonHandschriftlich

Laienpflege vs. professionelle Pflege: Was zahlt die Kasse?

Der Erstattungsbetrag richtet sich danach, ob die Ersatzpflegeperson eine Fachkraft ist oder nicht:

  • Laien (privat): Erstattung bis zur Höhe der nachgewiesenen Kosten, maximal 1.612 Euro/Jahr. Bei nahen Verwandten (z.B. Geschwister, Kinder) gilt die Begrenzung auf den regulären Pflegegeldsatz des jeweiligen Pflegegrades.
  • Professionelle Pflegekräfte: Die Pflegekasse akzeptiert Rechnungen zugelassener Pflegedienste direkt – kein Quittungserfordernis für den Antragsteller.

Wichtig: Nahe Angehörige, die in häuslicher Gemeinschaft mit dem Pflegebedürftigen leben, dürfen keine Verhinderungspflege-Erstattung erhalten – hier ist die Quittung wertlos.

Pflegekassen-Anforderungen im Überblick

PflegekasseFormular erforderlich?Quittung als Anlage?Frist für Antrag
AOKJa, eigenes FormularJa, als OriginalbelegIn der Regel 6 Monate
KnappschaftJa, Formular KBS 9Ja, OriginalquittungIm laufenden Kalenderjahr
TK (Techniker)Ja, Online-Antrag möglichJa, als Upload oder Original6 Monate nach Pflegemonat
DAKJa, PapierformularJa, Originalquittung6 Monate
BarmerJa, eigenes FormularJa, als Anlage6 Monate

Alle Pflegekassen verlangen die Originalquittung im Papierformat als Beleg – ein Foto oder Scan allein reicht in der Regel nicht.

Muster: Ausgefülltes Beispiel

QUITTUNG – Verhinderungspflege

Ich, Maria Müller, Musterstraße 5, 50667 Köln, bestätige den Erhalt von 420,00 Euro (Vierhundertzwanzig Euro) als Vergütung für die Erbringung von Verhinderungspflege für Herrn Hans Schmidt (Pflegegrad 3), Hauptstraße 12, 50668 Köln.

Pflegezeitraum: 01.06.2026 bis 07.06.2026 (7 Tage)
Art der Leistung: Grundpflege (Körperpflege, Mobilisierung), Betreuung, Hauswirtschaft
Zahlungsdatum: 08.06.2026
Zahlungsart: Überweisung

Köln, 08.06.2026     ________________________
Unterschrift Pflegeperson

Steuerliche Aspekte der Verhinderungspflege

Für die Pflegeperson (Empfänger der Zahlung): Einnahmen aus Verhinderungspflege sind grundsätzlich steuerpflichtig. Wer jedoch im Rahmen des Ehrenamts tätig ist und keine mehr als geringfügige Beschäftigung ausübt, kann die Übungsleiterpauschale (3.000 Euro/Jahr, § 3 Nr. 26 EStG) in Anspruch nehmen, sofern es sich um eine pflegende Tätigkeit im Auftrag einer gemeinnützigen Organisation handelt. Bei rein privater Vermittlung gilt die Steuerfreiheit nicht automatisch.

Für den Pflegebedürftigen bzw. Angehörigen (Zahler): Die selbst getragenen Pflegekosten, die nicht von der Pflegekasse erstattet werden, können unter Umständen als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG geltend gemacht werden. Die Quittung dient hier als steuerlicher Nachweis.

Häufige Fragen

Muss die Quittung handschriftlich unterschrieben sein?

Ja. Pflegekassen akzeptieren nur Quittungen mit Original-Unterschrift der Pflegeperson. Eine eingescannte Unterschrift wird in der Praxis regelmäßig abgelehnt.

Reicht eine Quittung ohne Pflegegrad-Angabe?

Nein. Der Pflegegrad ist für die Prüfung des Anspruchs durch die Pflegekasse unverzichtbar. Fehlt er, wird der Antrag in der Regel zurückgestellt oder abgelehnt.

Was passiert, wenn ich die Quittung verliere?

Eine Erstattung ohne Originalbeleg ist kaum möglich. Bitten Sie die Pflegeperson, eine neue Quittung mit gleichem Inhalt auszustellen und deutlich als „Duplikat" zu kennzeichnen – manche Kassen akzeptieren das.

Darf die Pflegeperson mehr als 1.612 Euro erhalten?

Ja – Sie können das Kurzzeitpflegebudget (ebenfalls 1.612 Euro) zur Aufstockung umwidmen, sodass insgesamt bis zu 3.224 Euro im Jahr möglich sind. Die Quittung muss dann beide Teilbeträge und die jeweiligen Zeiträume klar ausweisen.

Kann ich eine Quittung für mehrere Pflegemonate auf einmal ausstellen?

Grundsätzlich ja, wenn die Pflege über mehrere Monate hinweg durch dieselbe Person erfolgte. Empfehlenswert ist jedoch eine separate Quittung pro Monat, da einige Pflegekassen monatsweise Abrechnung verlangen.

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