Schiedsrichter erhalten nach jedem Spiel eine Aufwandsentschädigung vom Verein – und der Verein braucht dafür einen Beleg. Eine Quittung ist die einfachste und in der Regel ausreichende Form des Nachweises, solange die Beträge im steuerfreien Bereich bleiben.
Schiedsrichter und Aufwandsentschädigung: die Grundlagen
Im Amateurfußball und in anderen Sportarten erhalten Schiedsrichter keine Vergütung im arbeitsrechtlichen Sinne, sondern eine Aufwandsentschädigung für Fahrtkosten, Zeitaufwand und Materialien. Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) sowie die Landesverbände legen Pauschalbeträge fest – für Kreisliga-Spiele bewegen sich diese typischerweise zwischen 15 und 50 Euro pro Spiel.
Für die Buchhaltung des Vereins und für die steuerliche Einordnung beim Schiedsrichter selbst ist ein schriftlicher Beleg Pflicht. Dieser Beleg ist die Quittung.
Quittung oder Rechnung – was gilt für Schiedsrichter?
Eine Rechnung ist erforderlich, wenn der Schiedsrichter gewerblich tätig ist, also ein Gewerbe angemeldet hat oder als selbstständiger Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes gilt. Das ist bei ehrenamtlichen Amateur-Schiedsrichtern in der Regel nicht der Fall.
Eine Quittung genügt, wenn:
- der Schiedsrichter die Tätigkeit im Rahmen des Ehrenamts ausübt,
- die jährlichen Einnahmen innerhalb der Freibeträge bleiben,
- keine umsatzsteuerliche Unternehmerstellung besteht.
Pflichtangaben auf der Schiedsrichter-Quittung
| Pflichtfeld | Beispiel |
|---|---|
| Name und Adresse des Schiedsrichters | Thomas Braun, Sportweg 3, 44135 Dortmund |
| Name und Adresse des Vereins (Zahler) | SV Westfalen 1920 e.V., Vereinsstraße 1, 44139 Dortmund |
| Datum des Spiels | 18.05.2026 |
| Paarung / Spielbezeichnung | SV Westfalen 1920 – FC Nordstadt, Kreisliga A, 28. Spieltag |
| Art der Leistung | Spielleitung als Schiedsrichter |
| Betrag | 35,00 Euro (Fünfunddreißig Euro) |
| Zahlungsdatum / Zahlungsart | 18.05.2026, bar |
| Unterschrift des Schiedsrichters | Handschriftlich |
Steuerliche Einordnung: Freibeträge und Steuerpflicht
| Situation | Freibetrag | Rechtsgrundlage | Pflichten |
|---|---|---|---|
| Ehrenamtliche Tätigkeit, keine pädagogische Funktion | 840 Euro/Jahr steuerfrei | § 3 Nr. 26a EStG (Ehrenamtspauschale) | Quittung genügt, keine Steuererklärung nötig |
| Schiedsrichter mit Trainingsaufgaben (z.B. Schiedsrichter-Lehrwart) | 3.000 Euro/Jahr steuerfrei | § 3 Nr. 26 EStG (Übungsleiterpauschale) | Nachweis der nebenberuflichen Lehrtätigkeit |
| Einnahmen über Freibetrag | Steuerpflichtig ab erstem Euro über Grenze | § 18 oder § 19 EStG | Einkommensteuererklärung, ggf. Gewerbe |
Wichtig: Der Freibetrag gilt pro Person und Jahr – nicht pro Verein. Wer für mehrere Vereine pfeift, muss alle Einnahmen zusammenrechnen.
Übungsleiterpauschale für Schiedsrichter
Die Übungsleiterpauschale (§ 3 Nr. 26 EStG) gilt für nebenberufliche Tätigkeiten als Trainer, Ausbilder oder Betreuer im gemeinnützigen Bereich. Für reine Spielleitungen als Schiedsrichter greift sie grundsätzlich nicht – hier ist die Ehrenamtspauschale einschlägig. Ausnahme: Wer als Schiedsrichter-Lehrwart, Schiedsrichter-Ausbilder oder in ähnlicher lehrend-pädagogischer Funktion tätig ist, kann die Übungsleiterpauschale von 3.000 Euro/Jahr in Anspruch nehmen.
Muster: Ausgefülltes Beispiel
QUITTUNG – Schiedsrichter-Aufwandsentschädigung
Ich, Thomas Braun, Sportweg 3, 44135 Dortmund, bestätige den Erhalt von 35,00 Euro (Fünfunddreißig Euro) als Aufwandsentschädigung für die Spielleitung beim Spiel SV Westfalen 1920 – FC Nordstadt (Kreisliga A, 28. Spieltag) am 18.05.2026.
Zahler: SV Westfalen 1920 e.V., Vereinsstraße 1, 44139 Dortmund
Zahlungsdatum: 18.05.2026 Zahlungsart: Bar
Dortmund, 18.05.2026 ________________________
Unterschrift Schiedsrichter
Häufige Fragen
Muss ich als Schiedsrichter eine Steuererklärung abgeben?
Nicht zwingend, solange Ihre Einnahmen aus Schiedsrichter-Tätigkeit den Freibetrag von 840 Euro/Jahr nicht überschreiten. Darüber hinaus besteht Erklärungspflicht.
Braucht der Verein die Originalquittung?
Für die Vereinsbuchhaltung ja. Eine Kopie kann für Ihre eigenen Unterlagen aufbewahrt werden, der Verein benötigt das Original als Buchungsbeleg nach GoBD.
Muss Umsatzsteuer auf der Quittung ausgewiesen werden?
Nein, solange der Schiedsrichter kein umsatzsteuerlicher Unternehmer ist und die Kleinunternehmerregelung greift oder gar keine unternehmerische Tätigkeit vorliegt. Ehrenamtliche Schiedsrichter weisen keine USt aus.
Was ist, wenn ich Fahrtkosten separat abrechnen möchte?
Fahrtkosten können entweder in die Gesamtsumme eingerechnet oder auf einer separaten Zeile der Quittung ausgewiesen werden. Für steuerliche Zwecke ist eine Aufschlüsselung empfehlenswert.
Gilt die Freibetragsregelung auch für internationale Spiele?
Die Ehrenamtspauschale gilt für Tätigkeiten in Deutschland. Bei Spielen im Ausland oder für ausländische Verbände können andere steuerliche Regelungen gelten – im Zweifel Steuerberater konsultieren.
Jetzt Schiedsrichter-Quittung erstellen
Kostenlos, ohne Anmeldung – in wenigen Sekunden als PDF fertig.
Jetzt erstellen →Kostenlos, ohne Anmeldung – fertig in 60 Sekunden.