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Quittung für Notarkosten & Grunderwerbsteuer: Immobilienkauf belegen

· 7 Min. Lesezeit · Geprüft · Redaktion Quittungsgenerator24
Quittung für Notarkosten & Grunderwerbsteuer: Immobilienkauf belegen
Das Wichtigste in Kürze
  • Immobilienkauf-Kosten: Notarkosten (1–2 %), Grunderwerbsteuer (3,5–6,5 %) und Makler (0–3,57 %) sind alle quittierungspflichtig.
  • GoBD-Pflicht: Immobilien-Quittungen als Buchungsbelege 10 Jahre aufbewahren (§ 147 AO).
  • Abschreibung: Kaufnebenkosten erhöhen die Abschreibungsbasis (AfA) — jede Quittung hat direkten Einfluss auf die Steuer.

Notargebühren für Immobilien-, Erbschafts- oder Unternehmensverträge – was das Finanzamt als Beleg anerkennt und wie Notarkosten steuerlich behandelt werden.

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Wann brauche ich eine Quittung für Notarkosten Immobilien?

Bei Barzahlung von Notargebühren oder wenn Notarkosten steuerlich geltend gemacht werden sollen.

  • Notargebühren beim Immobilienkauf (ca. 1–1,5 % des Kaufpreises)
  • Beurkundungsgebühr beim Erbvertrag oder Testament
  • Gesellschaftsgründung (GmbH, UG) mit Notarbeurkundung
  • Grundschuldbestellung für Baufinanzierung
  • Schenkungsvertrag mit Notarbeurkundung

Was muss auf eine Quittung für Notarkosten Immobilien?

Laut § 368 BGB§ 368 BGBQuittungsrecht: Der Schuldner kann nach Zahlung eine schriftliche Quittung vom Gläubiger verlangen.Pflichtangaben → hat der Schuldner nach Erfüllung seiner Leistung das Recht, eine Quittung zu verlangen. Folgende Angaben sind Pflicht:

PflichtangabeErklärungBeispiel
Betrag in Zahlen und WortenVerhindert spätere Änderungen385.000,00 Euro (dreihundertfünfundachtzigtausend Euro)
Datum der ZahlungBelegt den genauen Zahlungszeitpunkt16. April 2026
Name des EmpfängersWer hat die Zahlung erhalten?Max Mustermann
VerwendungszweckWofür wurde gezahlt?Notargebühren
ZahlungsartBar, Überweisung, PayPal etc.Überweisung
UnterschriftBestätigung durch den EmpfängerHandschriftlich oder digital (eIDAS)
Objekt-AdresseGrundstück / WohnungMusterstraße 1, 10115 Berlin

Schritt für Schritt: Quittung für Notarkosten Immobilien erstellen

  1. Generator öffnen: Rufe quittungsgenerator24.de/generator auf.
  2. Objekt identifizieren: Grundbuchblatt-Nr., Flurstück oder genaue Adresse vermerken.
  3. Kaufpreis exakt eintragen: Den beurkundeten Kaufpreis aus dem Notarvertrag übernehmen.
  4. Zahlungsart belegen: Überweisung, Bankbürgschaft oder Teilzahlungen separat aufführen.
  5. Notartermin-Datum: Datum der Beurkundung als Zahlungsdatum verwenden.
  6. Beide Parteien unterschreiben: Käufer und Verkäufer, Kopie für Steuerberater aufheben.

Rechtliche Grundlagen

Notargebühren sind im GNotKG (Gerichts- und Notarkostengesetz) geregelt – keine freie Preisverhandlung möglich. Steuerlich: Bei Immobilienkauf: Notarkosten = Anschaffungsnebenkosten, erhöhen die Abschreibungsbasis. Bei selbstgenutzten Immobilien: nicht absetzbar. Bei Unternehmensverträgen: Betriebsausgabe. Als Beleg reicht die Notarrechnung (Kostennote) + Kontoauszug.

Quittung Notarkosten Immobilien – Tipps und Hinweise

Tipps aus der Praxis

  • Notarrechnung (Kostennote) aufbewahren – enthält alle steuerlich relevanten Angaben
  • Bei Immobilienerwerb: Notarkosten zu den Anschaffungsnebenkosten zählen
  • GmbH-Gründung: Notarkosten sind Betriebsausgabe
  • Testament: privat keine Absetzungsmöglichkeit
Praxisbeispiel

Stell dir vor: Du hast für Notarkosten Immobilien in bar gezahlt und einen Monat später entsteht ein Streit über die Zahlung. Ohne Quittung hast du keinen Beweis — der andere bestreitet alles. Mit dem Quittungsgenerator erstellst du in 60 Sekunden einen rechtssicheren Beleg und bist für immer auf der sicheren Seite.

Checkliste: Quittung für Notarkosten Immobilien

  • ✅ Betrag in Zahlen und Worten eingetragen
  • ✅ Genaues Datum vermerkt
  • ✅ Name und Adresse des Empfängers vollständig
  • ✅ Verwendungszweck klar formuliert: Notargebühren
  • ✅ Zahlungsart angegeben (bar, Überweisung…)
  • ✅ Unterschrift des Empfängers vorhanden
  • ✅ Immobilienkauf: Notarkosten zu Kaufpreis addieren (Abschreibungsbasis)
  • ✅ Betriebliche Nutzung: Betriebsausgabe?
  • ✅ Kostennote vollständig?
  • ✅ Überweisungsbeleg als Zahlungsnachweis
  • ✅ Kopie für eigene Unterlagen aufbewahrt (min. 3 Jahre)

Häufige Fehler bei der Quittung für Notarkosten Immobilien

Auch eine kleine Unachtsamkeit kann dazu führen, dass eine Quittung für Notarkosten Immobilien im Streitfall wertlos ist. Diese Fehler passieren besonders häufig:

  • Betrag nur in Zahlen eingetragen: Schreibe den Betrag immer sowohl in Zahlen als auch in Worten aus (z. B. "250,00 EUR – zweihundertfünfzig Euro"). Das verhindert nachträgliche Manipulationen.
  • Datum fehlt oder ist falsch: Das Ausstellungsdatum muss mit dem tatsächlichen Zahlungsdatum übereinstimmen. Ohne Datum ist die Quittung für Notarkosten Immobilien als Beleg kaum brauchbar.
  • Vollständige Namen fehlen: Vor- und Nachname beider Parteien müssen lesbar sein. Abkürzungen oder Spitznamen genügen nicht, wenn es zum Rechtsstreit kommt.
  • Zweck zu vage formuliert: "Zahlung erhalten" reicht nicht. Besser: konkrete Beschreibung der Leistung oder des Gegenstands, z. B. "Notargebühren".
  • Unterschrift vergessen: Die Unterschrift des Empfängers ist das wichtigste Echtheitsmerkmal. Ohne sie hat die Quittung vor Gericht kaum Beweiskraft.
  • Keine Kopie behalten: Immer eine Kopie für die eigenen Unterlagen aufbewahren – digital (Foto/Scan) oder physisch.

Quittung für Notarkosten Immobilien: Digital oder Papier?

Viele fragen sich, ob eine digitale Quittung für Notarkosten Immobilien genauso rechtssicher ist wie eine auf Papier. Die klare Antwort: Ja – wenn sie die Pflichtangaben nach § 368 BGB enthält.

KriteriumPapier-QuittungDigitale Quittung (PDF)
Rechtsgültigkeit✅ Vollständig gültig mit Unterschrift✅ Gültig bei elektronischer Unterschrift (eIDAS) oder wenn beide Parteien zustimmen
Aufbewahrung⚠️ Kann verblassen, verloren gehen✅ Beliebig duplizierbar, platzsparend
Nachträgliche Änderung⚠️ Bei Tinte schwer zu ändern, aber möglich✅ PDF mit Passwortschutz unveränderlich
Praktische Handhabung✅ Sofort übergebar, keine Technik nötig✅ Per E-Mail oder WhatsApp sofort weiterleitbar
Steueramt-Akzeptanz✅ Immer akzeptiert✅ Akzeptiert, wenn GoBD-konform gespeichert

Fazit: Für private Quittungen (Miete, Privatverkauf, Barzahlung unter Privatpersonen) ist eine digitale Quittung als PDF völlig ausreichend und praktischer. Für gewerbliche Zwecke sollte die digitale Quittung GoBD-konform archiviert werden.

Quittung Notarkosten Immobilien – häufige Fragen

Häufige Fragen zur Quittung für Notarkosten Immobilien

Wie viel kostet ein Notar beim Hauskauf?

Ca. 1–1,5 % des Kaufpreises für alle Notarkosten (Beurkundung + Grundbucheintragung + Grundschuldbestellung). Bei 300.000 € Kaufpreis: ca. 3.000–4.500 €. Die Kosten sind gesetzlich geregelt (GNotKG), kein Verhandlungsspielraum.

Kann ich Notarkosten von der Steuer absetzen?

Nur wenn ein steuerlicher Bezug besteht: Bei Vermietungsobjekten als Anschaffungsnebenkosten (Abschreibung), bei Unternehmensverträgen als Betriebsausgabe. Privatnutzung (Eigenheim, Testament privat): nicht absetzbar.

Brauche ich eine Quittung vom Notar?

Der Notar stellt eine Kostennote (Rechnung) aus – das ist dein Beleg. Bei Barzahlung (sehr selten bei Notaren) zusätzlich Quittung verlangen. Die Kostennote + Kontoauszug reichen als vollständiger Nachweis.

Muss die Quittung für Notarkosten Immobilien unterschrieben werden?

Ja, die Unterschrift des Zahlungsempfängers macht die Quittung für Notarkosten Immobilien rechtsgültig. Ohne Unterschrift hat das Dokument deutlich weniger Beweiskraft vor Gericht. Eine digitale Unterschrift ist nach der eIDAS-VerordnungeIDAS-VerordnungEU-Verordnung: Regelt die Rechtsgültigkeit digitaler Signaturen in der EU seit 2016.Digitale Signatur → ebenfalls zulässig.

Wie lange muss ich die Quittung für Notarkosten Immobilien aufbewahren?

Für Privatpersonen gilt keine gesetzliche Pflicht. Empfohlen werden mindestens 3 Jahre (allgemeine VerjährungsfristVerjährungsfrist3 Jahre (allgemein, § 195 BGB). Für Privatpersonen gilt: Quittungen mindestens 3 Jahre aufbewahren.Aufbewahrungspflicht → nach § 195 BGB). Bei Notarkosten Immobilien im gewerblichen Kontext gilt die steuerrechtliche Aufbewahrungspflicht von 10 Jahren.

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